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Im Rahmen der Service-Forschung können ab sofort wieder aktuelle Projektanträge beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) eingereicht werden. Dieses Angebot ergänzt das bestehende jährliche Antrags- sowie die weiteren Ausschreibungsverfahren des BISp.

Was ist zu beachten:

-> In Projekten der Service-Forschung wird ein dringlicher und sportartspezifischer oder sportartübergreifender Forschungs- und Entwicklungsbedarf eines olympischen Spitzenverbandes oder des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) mit dem Ziel einer kurzfristigen und praxisnahen Umsetzung bearbeitet.

Wichtig:

-> Für die aktuelle Phase wurden folgenden Konkretisierungen des Projekttyps vorgenommen:

1.) Schärfung des Hauptkriteriums der Dringlichkeit als Grundvoraussetzung (vgl. Rahmenbedingungen zur Beantragung der Service-Forschungsprojekte (PDF, 170KB, Datei ist nicht barrierefrei))
2.) Anpassung der Laufzeit auf 12 Monate (zuvor 9 Monate)
3.) Anpassung der max. Förderhöhe auf 50.000 € (zuvor 35.000 €)
4.) Es werden wieder 2 Einreichungsphasen angeboten
a. Phase I: 28.02. – Projektstart:01.08.
b. Phase II: 30.09. – Projektstart 01.04.

-> Für die Einreichung aktueller Projektkonzeptionen gilt die Frist 30. September 2024. Geplanter Projektstart: 01. April 2025.

Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Weitere Hilfestellungen zur Nutzung von „Easy-Online“ können hier nachgelesen werden: Antragsverfahren Easy-online: Hilfeseiten

Zur Wahrung der o.a. Antragsfrist ist allein der elektronische Eingang des Antragsformulars maßgebend. Mit Ablauf des Stichtages ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Antragstellungen behält sich das BISp vor, Anträge zurückzuweisen, die den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft auch unvollständige Anträge, wie z.B. bei Fehlen des beizubringenden Kooperationsplans Wissenschaft-Praxis-WUL.

Informationen zu den weiteren formalen Rahmenbedingungen der Beantragung von Service-Forschungsprojekten sind im folgenden Dokument zusammengestellt: Rahmenbedingungen zur Beantragung für Service-Forschungsprojekte.

Fact-Sheet Service-Forschung 2024
Antragsfrist 30. September, Eingang über easy-online ist fristwahrend
Antragssteller Universitäts-/ Hochschulverwaltung (ggf. des Hauptkoordinators des Forschungsverbundes), Inhaber Architekturbüro oder FuE-Einrichtung.
Projektleiter Projektleitung: verantwortlich für Konzeption, Steuerung und Durchführung des Projekts, ggf. weitere Teilprojektleiter. Kosten sind nicht zuwendungsfähig!
Antragsformular Die Anträge sind über das elektronische Antragssystem „Easy-Online“ zu stellen. Der Zugang zu „Easy-Online“ erfolgt über den folgenden Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Projektbeschreibung Aussagekräftige inhaltliche Beschreibung des VorhabensDer Umfang der Beschreibung zu einem Forschungsantrag darf maximal 10 Seiten (reiner Fließtext (Arial 11, Zeilenabstand 14 pt, DIN A4-Formatrahmen, Seitenränder 2,5 cm), ohne Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Nicht hinzuzuzählen sind Abbildungen, Tabellen, Grafiken, Bilder und sonstige Ergänzungen. Diese sind ggfs. in einem Anhang mitzuliefern.
Voraussetzung -Dringlichkeit (gemäß den Informationen zur Antragsstellung) der im Antrag beschriebenen Fragestellung/Fragestellungen ist gegeben
– Kooperationspartner eines olympischen Spitzenverbands, des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) oder einer Einrichtung des Sports bzw. einer sportbezogenen, übergeordneten Fachorganisation
Anlagen Arbeits- und Zeitplan
als Gant-Diagramm, möglichst auf der Vorlage des BISp.Kooperation Spitzenverband
Wenn Kaderathletinnen und -athleten eingebunden, Kooperationsplan Wissenschaft-Praxis-WUL erforderlich nach BISp-Vorlage.

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche II (Forschung und Entwicklung) – Sport und Leistung, WVL) und III (Forschung und Entwicklung – Sport und Gesellschaft) gerne zur Verfügung.

Bei administrativen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an

Frau Elena Sprenger Tel. 0228 99 640-9040,
Frau Marla Zinckernagel Tel.: 0228 99 640 9034,
Herrn Jürgen Schalhofer Tel.: 0228 99 640-9050

Schriftliche Fragen können auch an forschungsfoerderung@bisp.de gerichtet werden.