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Für die Durchführung von Innovationsprojekten wird mit vorliegendem Haushaltsgesetz 2018 erstmalig im Forschungstitel ein Gesamtbudget in Höhe von 800 T Euro für die olympischen und paralympischen Spitzenverbände als Pilot zur Verfügung gestellt. Für 2019f. sollen 600 T Euro bereitgestellt werden. Hiermit wird einer mit Nachdruck gestellten Forderung der Spitzensportverbände entsprochen und ein weiterer Baustein der Leistungssportreform umgesetzt.

Mit diesem neuen Projekttyp sollen explorative Projekte zur Entwicklung, Nutzung und/oder exemplarischen Überprüfung der Machbarkeit und Wirkung von innovativen Produkten, Technologien, Methoden und Dienstleistungen, die neue Impulse für die Sportart liefern, gefördert werden.

Ab Ende 2018 werden zur Prüfung der Umsetzbarkeit und Praktikabilität dieser Forderungen des deutschen Spitzensports ausgewählte olympische und paralympische Spitzenverbände die Möglichkeit erhalten, kurzfristig benötigte, finanziell kleinvolumige, sportartspezifische und innovative Projekte (mit und ohne Forschungsanteil) zeitnah in Eigenregie zu initiieren und umzusetzen.

Quelle: Screenshot http://www.bisp.de

Eine wesentliche Grundvoraussetzung der Förderung sind ausreichende infrastrukturelle und personelle Rahmenbedingungen in den Verbänden, insbesondere das Vorhandensein hauptamtlicher Wissenschaftskoordinatoren.

Die Verbände erhalten nach erfolgreicher Bewerbung die Mittel zur eigenständigen, sachgerechten Verausgabung unter Beachtung
• der BHO,
• Förderung des Wettbewerbs und
• der Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei den von ihnen initiierten Innovationsprojekten (mit Forschungsanteil).

Die Spitzensportverbände werden somit erstmalig selbst für die Initiierung der Innovationsprojekte, für die Ausschreibung, für das Vergabeverfahren, für die Entscheidung über die Vergabe und für die Einhaltung der Berichtpflichten nach BHO verantwortlich sein.

Das BISp wurde sowohl mit der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen der Testphase (2018-2020) als auch mit deren Evaluation betraut. Sollte sich dieses Verfahren als zielführend und erfolgreich erweisen, wird angestrebt, das Innovationsbudget mittelfristig als weiteren Baustein einer effektiven wissenschaftlichen Unterstützung des deutschen Spitzensports zur Verfügung zu stellen.

Die weiteren Einzelheiten zum Antragsverfahren und zu den Rahmenbedingungen finden Sie hier.